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Unfall oder Krankheit – Versicherungsfall Hundekrankenversicherung

  • Autorenbild: Markus Focht
    Markus Focht
  • 24. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Kurzüberblick

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung oder Operation aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erforderlich wird. Unfall und Krankheit sind in den Versicherungsbedingungen klar definiert und bilden die Grundlage für die Leistungsprüfung. Maßgeblich für Beginn, Umfang und Dauer der Leistungspflicht sind ausschließlich die vertraglichen Regelungen des jeweiligen Tarifs.

Die Einordnung eines Ereignisses als Unfall oder Krankheit ist für die Hundekrankenversicherung von zentraler Bedeutung. Beide Ursachen lösen grundsätzlich einen Versicherungsfall aus, unterliegen jedoch unterschiedlichen Voraussetzungen und Regelungen. Die Versicherungsbedingungen definieren diese Begriffe eindeutig, um eine klare Abgrenzung und nachvollziehbare Leistungsentscheidung zu ermöglichen.

Ob Kosten übernommen werden können, hängt nicht von der subjektiven Einschätzung des Halters ab, sondern von der vertraglichen Definition und dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses. Entscheidend ist, dass der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.


Der Versicherungsfall bei Krankheit

Eine Krankheit ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft anormaler, körperlicher Zustand, der unvorhersehbar eintritt. Tritt eine Krankheit nach Beginn des Versicherungsschutzes auf und macht eine Heilbehandlung oder Operation erforderlich, kann ein Versicherungsfall vorliegen.

Für Krankheiten gilt in der Regel eine allgemeine Wartezeit. Liegen klinisch relevante Symptome oder eine Diagnosestellung bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit, sind die betreffende Krankheit und deren Folgen nicht versichert. Diese Regelung ist verbindlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt.


Der Versicherungsfall bei Unfall

Ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Auch bestimmte Ereignisse wie das Verschlucken von Fremdkörpern oder Vergiftungen können als Unfall gelten, sofern sie den vertraglichen Voraussetzungen entsprechen.

Bei Unfällen besteht grundsätzlich keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen Behandlung und endet mit Abschluss der Behandlung oder nach den im Vertrag festgelegten Regelungen.


Beginn und Ende des Versicherungsfalls

Der Versicherungsfall beginnt mit der veterinärmedizinisch notwendigen Heilbehandlung oder mit der Untersuchung, die zur Feststellung einer operationsrelevanten Diagnose erforderlich ist. Er endet, wenn aus medizinischer Sicht keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht oder der vertraglich definierte Nachbehandlungszeitraum abgeschlossen ist.

Treten mehrere Behandlungen oder Operationen aufgrund derselben Ursache auf, können diese als ein zusammenhängender Versicherungsfall gewertet werden. Ob ein neuer oder ein fortgesetzter Versicherungsfall vorliegt, richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen.


Bedeutung für die Leistungsprüfung

Die korrekte Zuordnung zu Unfall oder Krankheit ist entscheidend für die Leistungsprüfung. Sie beeinflusst unter anderem die Anwendung von Wartezeiten, den Beginn der Leistungspflicht und die Einordnung von Folgebehandlungen.

Auch bei der Abgrenzung von Heilbehandlung und Operation spielt die Ursache des Versicherungsfalls eine wesentliche Rolle. Die Versicherungsbedingungen bilden hierfür die allein maßgebliche Grundlage.


Fazit

Unfall und Krankheit sind klar definierte Auslöser eines Versicherungsfalls in der Hundekrankenversicherung. Die vertragliche Einordnung bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungen erbracht werden können. Für eine sachgerechte Bewertung sind stets die Definitionen, Wartezeiten und Regelungen der maßgeblichen Versicherungsbedingungen heranzuziehen.

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