Welpen vs. erwachsene Hunde
- Markus Focht

- 24. Dez. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Kurzüberblick
Der Versicherungsschutz in der Hundekrankenversicherung unterscheidet nicht pauschal zwischen Welpen und erwachsenen Hunden, sondern knüpft an den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, den Eintritt des Versicherungsfalls und die vertraglichen Regelungen an. Unterschiede ergeben sich vor allem daraus, welche Erkrankungen oder Unfälle vor Vertragsbeginn bestanden oder bekannt waren. Maßgeblich für die Einordnung sind ausschließlich der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Im Zusammenhang mit der Hundekrankenversicherung wird häufig zwischen Welpen und erwachsenen Hunden unterschieden. Dabei entsteht schnell der Eindruck, dass für junge Hunde grundsätzlich andere Regeln gelten als für ältere Tiere. Tatsächlich treffen die Versicherungsbedingungen jedoch keine wertende Unterscheidung nach Lebensphasen, sondern regeln den Versicherungsschutz formal und ursachenbezogen.
Für eine sachliche Einordnung ist daher entscheidend, nicht das Alter des Hundes isoliert zu betrachten, sondern den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns und den Eintritt des Versicherungsfalls. Unterschiede zwischen Welpen und erwachsenen Hunden ergeben sich nicht aus einer Sonderstellung, sondern aus der jeweiligen Ausgangssituation zum Vertragsbeginn.
Versicherungsbeginn als zentraler Bezugspunkt
Der maßgebliche Ausgangspunkt für den Versicherungsschutz ist der im Versicherungsschein festgelegte Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt können Versicherungsfälle grundsätzlich versichert sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ereignisse, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten sind, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Welpen oder einen erwachsenen Hund handelt. Der Versicherungsbeginn ist damit wichtiger als das Lebensalter des Tieres.
Welpen in der Hundekrankenversicherung
Welpen gelten versicherungsrechtlich als Hunde, bei denen aufgrund ihres jungen Alters noch keine oder wenige Erkrankungen diagnostiziert wurden. Wird der Versicherungsschutz frühzeitig begonnen, können Erkrankungen, die erst nach Versicherungsbeginn auftreten, grundsätzlich als neu gelten.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Welpen automatisch umfassender versichert sind. Auch bei Welpen gelten Wartezeiten, Ausschlüsse und besondere Regelungen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Der Versicherungsschutz setzt erst nach Ablauf der jeweiligen Wartezeiten ein.
Erwachsene Hunde und bestehende Krankheitsgeschichte
Bei erwachsenen Hunden ist häufiger bereits eine Krankheits- oder Behandlungshistorie vorhanden. Für die Hundekrankenversicherung ist dabei entscheidend, ob Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Beeinträchtigungen vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
Bekannte Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht versichert, auch wenn eine Behandlung erst nach Vertragsbeginn erfolgt. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Hundes, wirkt sich jedoch bei erwachsenen Hunden häufiger aus, da bereits Diagnosen vorliegen können.
Bedeutung von bekannten und unbekannten Erkrankungen
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden zwischen bekannten und unbekannten Erkrankungen. Krankheiten, die dem Versicherungsnehmer vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren oder bereits diagnostiziert wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unbekannte Erkrankungen, die erst nach Versicherungsbeginn auftreten oder diagnostiziert werden, können hingegen versichert sein, sofern die Wartezeiten eingehalten wurden. Diese Abgrenzung ist für Welpen und erwachsene Hunde gleichermaßen relevant.
Wartezeiten bei Welpen und erwachsenen Hunden
Wartezeiten gelten unabhängig vom Alter des Hundes. Für Krankheiten besteht regelmäßig eine allgemeine Wartezeit, während bei Unfällen keine Wartezeit vorgesehen ist. Zusätzlich können besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen gelten.
Auch bei Welpen beginnt der volle Versicherungsschutz daher nicht sofort mit Vertragsbeginn. Die Wartezeiten sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen und gelten einheitlich für alle versicherten Hunde.
Unfall als altersunabhängiger Versicherungsfall
Unfälle können bei Welpen ebenso wie bei erwachsenen Hunden auftreten. Da für Unfälle grundsätzlich keine Wartezeit gilt, kann der Versicherungsschutz hier unmittelbar nach Versicherungsbeginn greifen.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. Das Alter des Hundes spielt für diese Einordnung keine Rolle.
Entwicklungsbedingte Besonderheiten
Bei jungen Hunden können bestimmte Fehlentwicklungen oder Erkrankungen auftreten, die entwicklungsbedingt sind. Ob solche Beeinträchtigungen versichert sind, richtet sich nicht nach dem Alter, sondern nach der vertraglichen Regelung in den Versicherungsbedingungen.
Entscheidend ist, ob eine Erkrankung als angeboren, genetisch bedingt oder bereits vor Versicherungsbeginn vorhanden gilt. Diese Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob der Hund als Welpe oder als erwachsener Hund versichert wurde.
Leistungsarten und Altersbezug
Die versicherten Leistungsarten, wie Heilbehandlung oder Operation, sind nicht altersabhängig definiert. Sie gelten für alle versicherten Hunde gleichermaßen.
Unterschiede im Leistungsumfang ergeben sich daher nicht aus dem Alter, sondern aus dem gewählten Tarif, den vereinbarten Begrenzungen und den vertraglichen Voraussetzungen für einen Versicherungsfall.
Tarifliche Rahmenbedingungen
Auch tarifliche Regelungen wie Budgets, Selbstbeteiligungen oder Nachbehandlungszeiträume gelten unabhängig vom Alter des Hundes. Sie sind Bestandteil des Tarifs und im Versicherungsschein dokumentiert.
Ein früher oder späterer Versicherungsbeginn ändert diese tariflichen Rahmenbedingungen nicht, sondern lediglich die Frage, welche Erkrankungen als neu gelten können.
Keine automatische Besser- oder Schlechterstellung
Weder Welpen noch erwachsene Hunde sind versicherungsrechtlich pauschal besser oder schlechter gestellt. Unterschiede ergeben sich ausschließlich aus der individuellen Ausgangslage zum Versicherungsbeginn.
Ein früher Abschluss kann dazu führen, dass weniger Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dies ist jedoch keine Sonderregel für Welpen, sondern eine Folge der allgemeinen vertraglichen Systematik.
HundeKV24 ordnet den Unterschied zwischen Welpen und erwachsenen Hunden sachlich ein. Die Plattform stellt keine altersbezogenen Leistungsversprechen auf, sondern erläutert die maßgeblichen Regelungen der Versicherungsbedingungen.
Ziel ist es, die Rolle von Versicherungsbeginn, Wartezeiten und bekannten Erkrankungen transparent darzustellen und altersbezogene Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Der Unterschied zwischen Welpen und erwachsenen Hunden liegt in der Hundekrankenversicherung nicht im Alter selbst, sondern in der Ausgangssituation zum Versicherungsbeginn. Maßgeblich sind bekannte Vorerkrankungen, der Eintritt des Versicherungsfalls nach Vertragsbeginn und die Einhaltung der Wartezeiten. Für die sachliche Einordnung sind stets der individuelle Tarif, der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen entscheidend.




