top of page

Hundekrankenversicherung oder OP-Versicherung

  • Autorenbild: Markus Focht
    Markus Focht
  • 24. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Kurzüberblick

Die Hundekrankenversicherung und die OP-Versicherung unterscheiden sich im Umfang der versicherten Leistungen. Während eine Hundekrankenversicherung Heilbehandlungen und – je nach Tarif – auch für Operationen abdecken kann, beschränkt sich eine OP-Versicherung ausschließlich auf operative Eingriffe. Maßgeblich für die Abgrenzung sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und der im Versicherungsschein dokumentierte Leistungsumfang.

Bei der Absicherung tierärztlicher Kosten stehen Hundehaltern unterschiedliche Versicherungsformen zur Verfügung. Häufig werden dabei Hundekrankenversicherung und OP-Versicherung miteinander verglichen oder gleichgesetzt. Tatsächlich verfolgen beide Versicherungsarten unterschiedliche Konzepte und decken verschiedene Behandlungssituationen ab.

Die Unterscheidung ist insbesondere deshalb relevant, weil Heilbehandlungen und Operationen in den Versicherungsbedingungen eigenständig definiert und geregelt sind. Welche Kosten übernommen werden können, hängt nicht von der Bezeichnung des Produkts, sondern ausschließlich vom vereinbarten Leistungsumfang ab

.

Leistungsumfang der Hundekrankenversicherung

Eine Hundekrankenversicherung kann Leistungen für veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen bei Krankheit oder Unfall umfassen. Dazu zählen nicht operative Behandlungen, diagnostische Maßnahmen sowie medikamentöse Therapien, sofern diese im Tarif versichert sind.

Je nach Tarif können zusätzlich Operationskosten eingeschlossen sein. In diesem Fall gelten für Heilbehandlungen und Operationen jeweils eigene Leistungsregelungen, Begrenzungen und Wartezeiten, die verbindlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind.


Leistungsumfang der OP-Versicherung

Eine OP-Versicherung beschränkt sich ausschließlich auf operative Eingriffe. Versichert sind Operationen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig werden und den in den Versicherungsbedingungen definierten Voraussetzungen entsprechen.

Heilbehandlungen ohne operativen Eingriff sind nicht Bestandteil einer OP-Versicherung. Auch diagnostische oder therapeutische Maßnahmen außerhalb eines versicherten operativen Ereignisses sind grundsätzlich nicht versichert, sofern sie nicht unmittelbar der Operationsvorbereitung oder Nachbehandlung dienen.


Abgrenzung von Heilbehandlung und Operation

Die Abgrenzung zwischen Heilbehandlung und Operation ist zentral für die Einordnung des Versicherungsschutzes. Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige, nicht operative Behandlung wegen Krankheit oder Unfall.

Eine Operation liegt nur dann vor, wenn ein chirurgischer Eingriff unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie durchgeführt wird und dabei die Haut oder darunterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird. Diese Definition ist für beide Versicherungsarten verbindlich.


Wartezeiten und Leistungsbeginn

Für beide Versicherungsarten gelten Wartezeiten, die sich nach Ursache und Leistungsart unterscheiden können. Bei Krankheiten besteht in der Regel eine allgemeine Wartezeit, während bei Unfällen keine Wartezeit vorgesehen ist. Zusätzlich können für bestimmte Erkrankungen besondere Wartezeiten gelten.

Ob und in welchem Umfang Wartezeiten Anwendung finden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Eine pauschale Gleichbehandlung von Hundekrankenversicherung und OP-Versicherung ist daher nicht möglich.


Fazit

Hundekrankenversicherung und OP-Versicherung verfolgen unterschiedliche Absicherungsansätze. Während die Hundekrankenversicherung einen breiteren Leistungsrahmen bieten kann, konzentriert sich die OP-Versicherung ausschließlich auf operative Eingriffe. Welche Versicherungsform im Einzelfall relevant ist, lässt sich nur anhand des tariflich vereinbarten Leistungsumfangs und der maßgeblichen Versicherungsbedingungen sachlich einordnen.

bottom of page