top of page

GOT-Satz bei Tierarztkosten

  • Autorenbild: Markus Focht
    Markus Focht
  • 24. Dez. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Kurzüberblick

Der GOT-Satz beschreibt die Abrechnung tierärztlicher Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. In der Hundekrankenversicherung erfolgt die Erstattung der Kosten nach den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Höchstsätzen, die je nach Leistungsart und Behandlungssituation variieren können. Maßgeblich für die Erstattung sind stets der vereinbarte Tarif, der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte abgerechnet. Diese Gebührenordnung legt fest, wie einzelne Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu berechnen sind. Für Hundehalter ist der GOT-Satz insbesondere im Zusammenhang mit einer Hundekrankenversicherung relevant, da sich die Erstattung tierärztlicher Kosten an diesen Vorgaben orientiert.

Die Versicherungsbedingungen einer Hundekrankenversicherung regeln nicht die Höhe der tierärztlichen Rechnung selbst, sondern bestimmen, bis zu welchem Gebührensatz die entstandenen Kosten erstattungsfähig sind. Ein grundlegendes Verständnis der GOT und ihrer Anwendung erleichtert daher die sachliche Einordnung von Rechnungen und Versicherungsleistungen.



Was ist die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte?


Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung. Sie legt verbindlich fest, wie tierärztliche Leistungen zu berechnen sind. Für jede Leistung enthält die GOT einen einfachen Gebührensatz, der als Basis für die Abrechnung dient.

Je nach Aufwand, Schwierigkeit, Zeitaufwand oder besonderen Umständen kann der Tierarzt einen höheren Gebührensatz ansetzen. Die GOT sieht hierfür einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen die Abrechnung erfolgen darf. Die konkrete Höhe des angewandten Satzes muss fachlich begründet sein und sich an den Vorgaben der Gebührenordnung orientieren.



Bedeutung des GOT-Satzes für Hundehalter


Für Hundehalter bildet der GOT-Satz die Grundlage jeder tierärztlichen Rechnung. Er bestimmt, ob eine Leistung einfach, mehrfach oder mit Zuschlägen abgerechnet wird. Die tatsächliche Rechnungshöhe kann daher je nach Behandlungssituation, Tageszeit oder Dringlichkeit deutlich variieren.

Eine Hundekrankenversicherung setzt an dieser Stelle an, indem sie festlegt, bis zu welchem Gebührensatz die entstandenen Kosten erstattet werden können. Damit beeinflusst der GOT-Satz nicht die Rechnung selbst, sondern die Höhe der Versicherungsleistung im Versicherungsfall.



Erstattung nach GOT in der Hundekrankenversicherung


Die Versicherungsbedingungen regeln verbindlich, in welchem Umfang tierärztliche Leistungen nach der GOT erstattet werden. Reguläre tierärztliche Leistungen werden im Rahmen der Hundekrankenversicherung bis zu einem festgelegten Höchstsatz erstattet, sofern sie medizinisch notwendig und tariflich versichert sind.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig, angemessen und nach dem anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft durchgeführt wurde. Zudem müssen sie angemessen, verhältnismäßig und zweckmäßig sein. Diese Kriterien sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen und Grundlage jeder Leistungsprüfung.



Unterschied zwischen regulärem GOT-Satz und Notdienst


Die GOT unterscheidet zwischen regulären Behandlungen und Leistungen im tierärztlichen Notdienst. Ein Notdienst liegt vor, wenn eine Behandlung außerhalb der regulären Sprechzeiten, etwa nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen, durchgeführt wird und ein medizinischer Notfall vorliegt.

Für solche Behandlungen sieht die Gebührenordnung erhöhte Gebührensätze sowie eine zusätzliche Notdienstgebühr vor. Die Hundekrankenversicherung kann auch diese erhöhten Kosten erstatten, sofern die Voraussetzungen eines Notdienstes erfüllt sind und dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist. Ob ein Notfall vorlag, muss durch den behandelnden Tierarzt bestätigt werden.



Grenzen der Kostenerstattung nach GOT


Auch wenn eine tierärztliche Leistung korrekt nach der GOT abgerechnet wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Kosten vollständig erstattet werden. Die Hundekrankenversicherung erstattet Kosten nur bis zu den im Vertrag vereinbarten Höchstsätzen.

Werden höhere Gebührensätze angesetzt, als der Tarif vorsieht, kann der darüberhinausgehende Betrag nicht erstattet werden. Gleiches gilt für Leistungen, die zwar nach der GOT abrechnungsfähig sind, aber laut Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind oder nicht zum versicherten Leistungsumfang gehören.



Zusammenhang von GOT-Satz und Leistungsart


Die Anwendung des GOT-Satzes ist eng mit der jeweiligen Leistungsart verknüpft. Für Heilbehandlungen und Operationen gelten in der Hundekrankenversicherung jeweils eigene Regelungen. Auch innerhalb einer Behandlung können unterschiedliche Leistungen nach verschiedenen Gebührensätzen abgerechnet werden.

Bei Operationen können beispielsweise operationsvorbereitende Untersuchungen, der operative Eingriff selbst sowie die Nachbehandlung jeweils eigenständig nach der GOT berechnet werden. Die Versicherungsbedingungen legen fest, welche dieser Kosten als Bestandteil des versicherten Versicherungsfalls gelten.



Voraussetzungen für die Erstattung tierärztlicher Rechnungen


Damit eine Erstattung erfolgen kann, müssen tierärztliche Rechnungen bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Die Versicherungsbedingungen schreiben vor, welche Angaben in der Rechnung enthalten sein müssen, etwa Angaben zum Tier, zur Diagnose, zu den erbrachten Leistungen und zu den angewandten Gebührensätzen.

Zusätzlich kann der Versicherer verlangen, dass weiterführende Unterlagen wie Befunde oder Untersuchungsberichte vorgelegt werden. Diese Anforderungen dienen der sachlichen Prüfung des Versicherungsfalls und der korrekten Anwendung der vertraglichen Regelungen.



Keine Einflussnahme auf die Abrechnung durch den Versicherer


Die Hundekrankenversicherung hat keinen Einfluss darauf, welchen GOT-Satz ein Tierarzt im Einzelfall ansetzt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen Tierarzt und Hundehalter auf Grundlage der Gebührenordnung.

Die Aufgabe der Versicherung beschränkt sich darauf zu prüfen, ob und in welchem Umfang die entstandenen Kosten gemäß Versicherungsbedingungen erstattungsfähig sind. Abweichungen zwischen Rechnung und Versicherungsleistung ergeben sich daher nicht aus einer Kürzung der Rechnung, sondern aus den vertraglich vereinbarten Leistungsgrenzen.



Typische Missverständnisse rund um den GOT-Satz


Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass eine Hundekrankenversicherung automatisch jede tierärztliche Rechnung vollständig übernimmt. Tatsächlich richtet sich die Erstattung immer nach den vertraglich vereinbarten Höchstsätzen und Leistungsgrenzen.

Auch der Umstand, dass eine Leistung nach der GOT abrechnungsfähig ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie versichert ist. Maßgeblich ist stets, ob die jeweilige Leistung im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.



Bedeutung des GOT-Satzes für die Beitrags- und Leistungsstruktur


Die Anwendung der GOT und mögliche Anpassungen der Gebührenordnung wirken sich mittelbar auf die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen aus. Steigen die durchschnittlichen Behandlungskosten, kann dies Einfluss auf die Beitragsentwicklung haben.

Die Versicherungsbedingungen tragen diesem Umstand Rechnung, indem sie Erstattungshöchstgrenzen und Gebührensätze festlegen. Diese Regelungen dienen der langfristigen Erfüllbarkeit der vertraglichen Leistungen und der sachgerechten Abgrenzung des Versicherungsschutzes.


Fazit


Der GOT-Satz bildet die Grundlage für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen und ist ein zentraler Faktor bei der Erstattung von Tierarztkosten durch eine Hundekrankenversicherung. Die Versicherung übernimmt Kosten nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Höchstsätze und Voraussetzungen. Für eine korrekte Einordnung sind stets die tierärztliche Rechnung, der gewählte Tarif und die maßgeblichen Versicherungsbedingungen entscheidend.

bottom of page